Keine umsatzsteuerfreie Entnahme eines (ohne Vorsteuerabzug
erworbenen) Kfz durch Veräußerung ohne Umsatzsteuerausweis
Leitsatz
1. Wird ein Kfz ohne das Recht auf
Vorsteuerabzug erworben und später dem Unternehmen durch den Abzug der
Vorsteuer aus den laufenden Kfz-Kosten zugeordnet, kann das Kfz zwar
unbesteuert entnommen, aber nur besteuert veräußert werden.
2. Nach Ergehen des EuGH-Urteils
Bakcsi im Jahr 2006 (Slg. 2001, I-1831) reicht die Veräußerung des Kfz ohne
Umsatzsteuerausweis und die bloße Erklärung, den Umsatz nicht versteuern zu
wollen, als Nachweis für die Entnahmehandlung nicht aus.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 7/2011 S. 302 DStRE 2012 S. 369 Nr. 6 EFG 2011 S. 1284 Nr. 14 GStB 2011 S. 270 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2011 S. 677 Ubg 2012 S. 272 Nr. 4 GAAAD-76419
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.02.2011 - 1 K 4834/08
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