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FG München Urteil v. - 7 K 2193/09

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 129, KStG § 27 Abs. 2 S. 1

Grobes Verschulden bei fehlender Überprüfung einer Steuererklärung vor Abgabe an das FA

Leitsatz

Ein bestandskräftiger Bescheid über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos nach § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG kann nicht wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden, wenn der steuerliche Vertreter in der betreffenden Zeile der Feststellungserklärung in dem Jahr geleistete Zuzahlungen in das Eigenkapital nicht eingetragen und er die Erklärung vor Abgabe an das FA offensichtlich nicht auf ihre Richtigkeit überprüft hat (grobe Fahrlässigkeit).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 762 Nr. 12
Ubg 2012 S. 489 Nr. 7
MAAAD-76417

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FG München, Urteil v. 07.02.2011 - 7 K 2193/09

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