Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen eines Hotelbetriebs mit Restaurant
Leitsatz
1. Die Ausnahmeregelung des § 4 Abs. 5 S. 2 EStG ist dahingehend zu verstehen, dass Aufwendungen eines Gastwirtes nur dann
in voller Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind, wenn er sie entweder anlässlich einer Bewirtung von zahlenden
Gästen oder in Gestalt der Präsentation bestimmter Speisen zu Werbezwecken tätigt.
2. Aufwendungen eines Hotelbetriebs mit Restaurant in Zusammenhang mit der Bewirtung von Geschäftsfreunden anlässlich des
Betriebsjubiläums unterliegen der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG.
3. Auch die Aufwendungen anlässlich des Betriebsjubiläums des Restaurants stellen nur zu 80 % abzugsfähige Bewirtungsaufwendungen
i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG dar.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 7/2011 S. 302 DStR 2011 S. 8 Nr. 27 DStRE 2011 S. 1183 Nr. 19 EFG 2011 S. 1140 Nr. 13 EStB 2011 S. 414 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 9/2011 S. 674 IAAAD-76414
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.01.2011 - 12 K 8371/06 B
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