Keine Abzugsfähigkeit der freiwilligen Alters-Vorsorgeaufwendungen des Kindes bei der Grenzbetragsberechnung nach § 32 Abs.
4 S. 2 EStG
Leitsatz
1. Kosten der Alterversorgung eines Kindes dienen im Unterschied zu Krankenversicherungsaufwendungen nicht der aktuellen Existenzsicherung
des Kindes und mindern ebenso wie die Kosten einer privaten Zusatzkrankenversicherung nicht die Kindeseinkünfte im Rahmen
der Grenzbetragsberechnung gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.
2. Dem steht nicht entgegen, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung ein besonders frühzeitiger Aufbau der privaten Altersvorsorge
wünschens- oder empfehlenswert ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1170 Nr. 13 EStB 2011 S. 416 Nr. 11 EAAAD-76411