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IWB Nr. 21 vom Seite 1005 Fach 6 China Gr. 4 Seite 2

Das Patentrecht in der VR China

von Prof. Dr. Yongliu Zheng, Saarbrücken

In den achtziger Jahren begann in China eine Diskussion über eine Reform des Patentsystems, was bald darauf die Gründung des Staatlichen Patentamts mit zur Folge hatte. Mit dem Patentgesetz (PatG) v. und seinen Durchführungsbestimmungen (DBP) v. , welche 1985 in Kraft traten, werden in China wieder die Erfindungen rechtlich geschützt. Um das Patentrecht Chinas dem internationalen Standard weiter anzupassen, wurde auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses des NVK am ein Novellierungsvorschlag verabschiedet, wonach das Patentgesetz bedeutende Änderungen erfuhr. Das gleiche gilt für die Durchführungsbestimmungen v. . Aus diesem Grunde ist das Patentrecht Chinas der Vereinbarung über die Rechte auf geistiges Eigentum in Verbindung mit dem Handel wesentlich angepaßt worden.

I. Inhalt des Patentrechts

Das Patent ist die einem Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger sowie anderen Personen vom Staat erteilte ausschließliche Befugnis, eine Erfindung zu nutzen. Es ist vom Know-how und Erfinderrecht zu unterscheiden. Ein Patent setzt die Patentfähigkeit einer Erfindung voraus. Gegenstand des Patents sind gem. Art. 2 des Patentgesetzes Erfindungen, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, soweit sie gewerblich verwendet werden...

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