StuB Nr. 5 vom Seite 1

Steuerliche Gewinnermittlung …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

… nach dem BilMoG

Der Maßgeblichkeitsgrundsatz zählt auch nach dem BilMoG zu den tragenden Grundsätzen des Bilanzsteuerrechts. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG ist bei Gewerbetreibenden für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisen ist. Diese Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die Steuerbilanz wird als materielle Maßgeblichkeit bezeichnet. Sie gilt als erfüllt, wenn die Wertansätze in der Steuerbilanz mit den handelsrechtlichen GoB abstrakt vereinbar sind. Steuerliche Wahlrechte können nunmehr unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden. Darüber hinaus wurde mit dem BilMoG die schon seit langem geforderte Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit vollzogen. Wenn auch nicht endgültig geklärt ist, ob der Gesetzgeber die materielle Maßgeblichkeit derart weitgehend preisgeben wollte, ist es durch das BilMoG zu einer verstärkten Trennung zwischen Handels- und Steuerbilanz gekommen. Die Diskussion um ein völlig eigenständiges Steuerbilanzrecht ist damit neu entbrannt. Kahle nimmt ab S. 163 eine Bestandsaufnahme zum Einfluss des BilMoG auf die steuerliche Gewinnermittlung vor. Dazu werden zunächst die grundlegenden Fragen der Ausübung steuerlicher Wahlrechte behandelt, um darauf basierend Einzelfragen (Ansatz von Rückstellungen, Herstellungskosten) zu beleuchten.

Angeschaffte Rückstellungen in der Steuerbilanz

Zwei neuere Gerichtsentscheidungen, die sich mit der „Anschaffung” von Rückstellungen befassen, könnten Lösungswege für die Besteuerungspraxis zur Vermeidung gesetzlicher Rückstellungsverbote aufzeigen. Prinz/Adrian beleuchten ab S. 171 zunächst die Drohverlustrückstellung auf Basis des . Anschließend wird aus steuerplanerischer Sicht untersucht, welche Möglichkeiten zur Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils bei anderen Transaktionen bestehen und welche Gestaltungsrisiken zu beachten sind.

Anwendung des Teileinkünfteverfahrens

Mit dem hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der steuerlichen Gewinnermittlung von Personenunternehmen Stellung genommen. Danach werden insbesondere Aufwendungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sowie Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen bei nicht fremdüblich vereinbarten Bedingungen dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG unterworfen. Ott stellt ab S. 178 die aus der Verwaltungsauffassung resultierenden Folgen für die Praxis dar.

Beste Grüße

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 5/2011 Seite 1
NWB EAAAD-76155