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IWB Nr. 6 vom Seite 227

Die neuen Incoterms 2010

Internationale Handelsklauseln

Klaus Vorpeil

Die Incoterms der Internationalen Handelskammer (ICC) sind weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrags eine standardisierte Abwicklung von Handelsgeschäften ermöglichen. Sie regeln die Kostenverteilung sowie die Gefahrtragung und legen die jeweiligen Sorgfaltspflichten und Risiken der Parteien eindeutig fest. Seit dem gelten die Incoterms 2010.

I. Grundlagen der Incoterms

[i]International anerkanntes RegelwerkEin international anerkanntes Regelwerk über Lieferbedingungen bietet bei grenzüberschreitenden Handelsgeschäften eine praxisgerechte Grundlage zur Regelung der Verpflichtungen der Parteien des Liefergeschäfts. Die internationale Anerkennung eines solchen Regelwerks stellt auf der einen Seite eine enorme Erleichterung der Abwicklung von internationalen Handelsgeschäften dar und bewirkt andererseits, dass nationale Regelungen innerhalb ihres sachlichen Anwendungsbereichs verdrängt werden, so dass sich keine der Parteien insoweit mit ausländischem Recht befassen muss.

[i]Nationales Kaufrecht ist abdingbarAls weiterer Vorteil internationaler Lieferbedingungen kommt hinzu, dass nationale Bestimmungen des Kaufrechts, insbesondere zur Gefahrtragung, abbedu...

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