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IWB Nr. 6 vom Seite 201

EU-Kommission veröffentlicht GKKB-Vorschlag

Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am (IP/11/319) ein gemeinsames System zur Be-rechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmen vorgeschlagen, die in der EU tätig sind. Durch den Vorschlag sollen Verwaltungsaufwand, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheit, mit denen Unternehmen in der EU derzeit konfrontiert sind, weil sie ihre zu versteuernden Gewinne nach den Vorschriften von bis zu 27 unterschiedlichen nationalen System berechnen müssen, erheblich gesenkt werden. Die vorgeschlagene Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Steuererklärungen nur noch bei einer einzigen Stelle einreichen müssen und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren können. Bezüglich der Festsetzung der Körperschaftsteuersätze würden die Mitgliedstaaten ihre uneingeschränkte Souveränität behalten. Nach Schätzungen der Kommission ermöglicht die GKKB Unternehmen in der EU, jährlich Befolgungskosten i. H. von 700 Mio. € einzusparen, und weitere 1,3 Mrd. € durch die Konsolidierung. Das Einsparpotenzial für Unternehmen, die grenzübergreifend expandieren wollen, beläuft sich auf bis zu 1 Mrd. €. Zudem wird die GKKB di...

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