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IWB 6/2011 S. 196

Frankreich | Einzelunternehmen mbH in Frankreich gestartet

[i]Entrepreneur Individuel à Responsabilité LimitéeDer Jahresbeginn 2011 markiert endgültig den Startschuss für das Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung (Entrepreneur Individuel à Responsabilité Limitée; EIRL) in Frankreich.

Mit Inkrafttreten des „Décret” Nr. 2010-1706 ist auch das Gesetz vom 15.6.2010 über das „Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung” in Kraft getreten. Entsprechende Gründungen sind nunmehr möglich. Das Inkrafttreten dieses Gesetzes war geknüpft an eine Durchführungsverordnung, die nunmehr am 1.1.2011 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz über den Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung (Entrepreneur Individuel à Responsabilité Limitée; EIRL) hat Frankreich eine bahnbrechende Neuerung eingeführt. Für die Haftungsbeschränkung bedarf es danach nicht mehr der Gründung einer Gesellschaft als eine von ...

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