Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Baden-Württemberg | Zahlungen an Schweizer Schulen unter Berücksichtigung des Freizügigkeitsabkommens
Zahlungen an Schweizer Schulen sind nicht unter Berücksichtigung des Freizügigkeitsabkommens steuerlich abzugsfähig (EFG 2010 S. 1997).
Die Kl. machten in ihrer ESt-Erklärung 2004 Aufwendungen für den Besuch der staatlichen anerkannten X-Schulen in der Schweiz ihres Sohnes als Sonderausgaben (Schulgeld an eine Ersatz- oder allgemein bildende Ergänzungsschule) geltend. Ein Abzug als Sonderausgaben scheiterte nicht am hohen Schulgeld und dem sog. Sonderungsverbot. Art. 7 Abs. 4 GG ist für noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen nicht mehr entscheidungserheblich (vgl. /07/0007 NWB PAAAD-16028). Der Gesetzgeber bevorzugt insoweit Auslandsschulen im Verhältnis zu Inlandsschulen. § 10 Abs. 1 Nr. 9 i. V. mit § 52 Abs. 24a Satz 2 EStG setzt jedoch voraus, dass die Privatschul...