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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Das BMF hat in einem umfangreichen Anwendungsschreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 Stellung genommen ( IV C 6 – S 2145/07/10002 NWB FAAAD-62528).
Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG (i. d. F. des JStG 2010) dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grds. nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 2. Halbsatz EStG n. F.). Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkei...