Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 07.12.2010 III B 199/09, StuB 6/2011 S. 238

Keine Aufbewahrungspflicht einer Kfz-Werkstatt mit Gebrauchtwagenhandel für sog. „Auftragszettel”

Nur weil der Inhaber einer Kfz-Reparaturwerkstatt mit Gebrauchtwagenhandel die Auftragszettel, mittels derer die Rechnungen erstellt wurden, nicht aufbewahrt hat, ist die Buchführung deswegen noch nicht nicht ordnungsgemäß und das FA nicht zu einer Zuschätzung von Betriebseinnahmen berechtigt (Bezug: § 147 Abs. 1 Nr. 1, 5 AO, § 162 AO; § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG).

Praxishinweise

Der Kläger hielt die Kundenaufträge dergestalt fest, dass er den Kfz-Schein des zu reparierenden Fahrzeugs kopierte und auf der Kopie den Auftragsumfang und die zu beschaffenden Ersatzteile notierte. Die Mitarbeiter fügten die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden hinzu. Diese S. 239sog. „Auftragszettel” wurden jeweils nach Zahlungseingang vernichtet. Der Aufbewahrungspflicht nach § 147 Abs. 1 AO unterliegen zwar grundsätzlich alle Unterlagen und Daten...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen