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Die Möglichkeit der Änderung von Steuerbescheiden am Beispiel des § 129 AO
Nach Ablauf der Einspruchsfrist
Seit dem Bestehen staatlicher Strukturen befindet sich staatliches Handeln im ständigen Widerstreit zwischen der notwendigen Rechtssicherheit und der wünschenswerten Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns. Dieser Zielkonflikt wird im deutschen Steuerrecht tendenziell zugunsten der Rechtssicherheit gelöst. Dennoch macht die hohe Fehleranfälligkeit des steuerlichen Massenverfahrens gewisse Durchbrechungen der Rechtssicherheit zugunsten der materiellen Richtigkeit erforderlich. Neben den speziellen Änderungsvorschriften für Steuerbescheide in den §§ 172 ff. AO kommt hier der Vorschrift des § 129 AO besondere Bedeutung zu.
von Wedelstädt, infoCenter, Korrektur von Steuerverwaltungsakten NWB NAAAA-88441
I. Zweck und Regelungsinhalt des § 129 AO
§ 129 AO wurde geschaffen, um der Fehleranfälligkeit des steuerlichen Massenverfahrens Rechnung zu tragen. Er soll dann eine Korrektur von Steuerbescheiden ermöglichen, wenn es in einem Bescheid eine Abweichung zwischen dem Erklärten und dem eigentlich Gewollten gibt. Für diesen Fall soll der Finanzverwaltung unter bestimmte...