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Hauptberufliche Selbständigkeit – eine Begriffsbestimmung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAD-73487 Der Status „hauptberuflich selbständig erwerbstätig” ist im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung von großer Bedeutung. Insbesondere wenn eine selbständige Tätigkeit mit anderen Erwerbstätigkeiten zusammentrifft, stellt sich die Frage, ob die Selbständigkeit (schon) hauptberuflich oder (noch) nebenberuflich ausgeübt wird. Die grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbands stellen dabei wertvolle Entscheidungshilfen dar. Nach ihnen ist seit dem zu verfahren.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Zweck der Vorschrift
[i]Keine wirtschaftlich ungerechtfertigte Inanspruchnahme von LeistungenDer Sozialgesetzgeber will erreichen, dass der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht „durch die Hintertür” und ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit allein durch die Aufnahme einer gering vergüteten Nebenbeschäftigung erlangt werden kann (§ 5 Abs. 5 SBG V).
Kriterien der Hauptberuflichkeit
[i]Beschäftigung eigener Arbeitnehmer als vorrangiges MerkmalDie Hauptberuflichkeit wird ohne weitere Prüfung unterstellt, wenn mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird. Gleiches gilt, wenn mehrere Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt werden, die gesamte Entgeltsumme aller Arbeitnehmer aber den Betrag ...