Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Zuwendungen zur Förderung der Agrarwirtschaft
Zahlungen nach dem BayAgrarWiG
Bezug:
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat sich an das BMF gewandt, da in Bayern Probleme bei der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zahlungen nach dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG) aufgetreten sind.
Die staatlichen Zahlungen werden umsatzsteuerrechtlich unterschiedlich behandelt.
Weder aus den unionsrechtlichen Grundlagen, noch aus dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK-Gesetz – GAKG) ergibt sich die Notwendigkeit, konkrete Einzelumsätze zwischen Landwirten und landwirtschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen zu fördern. Weitere bundeseinheitliche Rahmenvorschriften bestehen in diesem Zusammenhang nicht.
Das Vergabeverfahren wird von den Bundesländern selbst und zum Teil unterschiedlich geregelt und durchgeführt.
Ob es sich bei den Zahlungen der Fördermittel durch die jeweiligen Bundesländer um „echte Zuschüsse” handelt, richtet sich jeweils nach den allgemeinen Grundsätzen in Abschnitt 10.2 UStAE (Zuschüsse).
Liegen Vertrauensschutzgründe vor, bestehen keine Bedenken, die genannten Zuwendungen bis zum als echte, nicht steuerbare Zuschüsse zu behandeln.
Oberfinanzdirektion Frankfurt am
Main v. - S
7200 A - 185 - St
111
Fundstelle(n):
USt-Kartei
HE § 10 UStG Fach S
7200 Karte 49
NAAAD-75595