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Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Litauens
I. Unternehmen in Litauen
Gründung, rechtlicher Status, Tätigkeit, Liquidation und Reorganisation von Unternehmen werden durch das Unternehmensgesetz Litauens vom geregelt.
Es definiert in Art. 2 Abs. 1 Unternehmen als Wirtschaftseinheiten, die eine eigene Firma führen und im gesetzlich festgelegten Verfahren zur Durchführung einer bestimmten kommerziell-wirtschaftlichen Tätigkeit gegründet wurden. Das Unternehmen besteht dabei aus der Gesamtheit der materiellen Sachwerte, der finanziellen und immateriellen Aktiva sowie seiner Rechte und Pflichten. Ein Unternehmen kann in Form einer natürlichen oder einer juristischen Person geführt werden (Art. 2 Abs. 2).
In entsprechender Weise definiert Art. 3 Abs. 1 die Unternehmer als natürliche oder juristische Person oder mehrere Personen, die sich zu einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben, das Unternehmensvermögen zu Eigentum besitzen, nutzen und darüber verfügen und die wirtschaftliche und finanzielle Tätigkeit des Unternehmens organisieren.
Das Eigentumsrecht an dem Unternehmen erwirbt der Unternehmer aufgrund des Abschlusses eines Gründungs-, Kauf- bzw. Verkaufsvertrags oder anderer zivilrechtlicher Rechtsgeschäfte (Art. 3 Abs. 2). Be...