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Berufsständische Organisation und Aufsicht der Commissaires aux comptes in Frankreich
I. Einleitung
In Frankreich sind gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen Vorbehaltsaufgaben der Commissaires aux comptes. Der Zugang zu diesem Berufsstand setzt eine akademische Vorbildung, das Absolvieren eines dreijährigen Berufspraktikums und die erfolgreiche Teilnahme an einem Berufsexamen voraus. Bei Vorliegen dieser Zulassungsbedingungen wird der Kandidat auf Antrag in das Standesregister eingetragen. Gesetzliche Abschlussprüfungen können in Frankreich auch von Prüfungsgesellschaften durchgeführt werden. Für solche Prüfungsgesellschaften steht eine Bandbreite an Rechtsformen zur Verfügung, nicht jedoch die OHG. Um als Prüfungsgesellschaft anerkannt zu werden, muss eine GeS. 444 sellschaft strenge Merkmale in Bezug auf die Besitz- und Leitungsverhältnisse erfüllen. Nur dann ist eine Eintragung im Standesregister möglich. Im Nachfolgenden sollen die berufsständischen Einrichtungen der Commissaires aux comptes untersucht werden. Da in Deutschland mit den §§ 57a—h ein externes Qualitätskontrollsystem im wirtschaftlichen Prüfungswesen eingeführt worden ist, sollen die Institutionen der französischen Berufsaufsicht besondere Berücksichtigung finde...