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IWB Nr. 3 vom Seite 149 Fach 5 Frankreich Gr. 3 Seite 580

Die vereinfachte Aktiengesellschaft französischen Rechts

von Rechtsanwalt Roger Storp, München, Avocat à la Cour, DES, Paris

Das französische Gesellschaftsrecht ist aus deutscher Sicht in vielerlei Hinsicht überaus formalistisch und starr. Seit langem wurden flexible Kooperationsstrukturen für Konzerne und geeignete Organisationsmodelle für junge und mittlere Unternehmen gefordert. Den Durchbruch in Richtung Liberalisierung des gesetzlichen Rahmens für die Gestaltung von Unternehmenskooperationen stellt das Gesetz v. dar; mit ihm wurde — 30 Jahre nach der Schaffung des sog. GIE (Groupement d'Intérêt Economique/wirtschaftliche Interessengemeinschaft), das der Kooperation ohne Gewinnerzielungsabsicht diente — die ”vereinfachte Aktiengesellschaft” (S.A.S. — Société Anonyme Simplifiée) aus der Taufe gehoben. Der eigentliche ”Big Bang” bzw. eine ”Revolution” — so die Umschreibung verschiedener Autoren — erfolgte allerdings — eher beiläufig — durch die allgemeine Öffnung der S.A.S. für das breite Publikum im Rahmen des ”loi sur l'innovation” (Gesetz über die Stärkung der Privatinitiative und Innovation) v. . Mit der ”kleinen AG” des deutschen Rechts hat die S.A.S. tendenziell und in der Struktur nur entfernte Gemeinsamkeiten.

I. Die S.A.S. als flexibles Kooperationsinstrument für Großunternehmen

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