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Das französische Vereinsrecht
Nicht nur rein private, sondern auch mittelbar wirtschaftlich orientierte Vereine haben in Frankreich eine große Bedeutung. Der Gesellschaftszweck einer Gesellschaft besteht darin, gemeinsam erzielte Gewinne zu teilen oder Ersparnisse zu erzielen. Der Vereinszweck dagegen kann nicht auf Gewinnverteilung gerichtet sein, dies schließt jedoch die Ausübung auf Gewinnerzielung gerichteter Tätigkeiten nicht aus. Auch in diesem Falle ist die Gründung einer Gesellschaft vorzuziehen, da diese die volle Rechtsfähigkeit genießt, während die des Vereins eingeschränkt ist. Alternativ steht zu diesem Zweck die Rechtsform der wirtschaftlichen Interessenvereinigung (”Groupement d'Intérêt Economique” — GIE) zur Verfügung, wenn der Gesellschaftszweck die ”Verlängerung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Mitglieder” darstellt.
I. Rechtsfähige Vereine
Das französische Gesellschaftsrecht stellt einen einzigen Typus des rechtsfähigen Vereins zur Verfügung, und zwar die ”Association” nach dem in der Folgezeit häufig geänderten Gesetz v. . Die genannten Vorschriften sind in verschiedenen Departements (Haut-Rhin, Bas-Rhin, Moselle) nicht anwendbar. Bei der Association handelt es sich um eine Vereinigung v...