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IWB Nr. 3 vom Seite 143 Fach 5 Dänemark Gr. 3 Seite 74

Neues Jahresabschlussgesetz in Dänemark

von Rechtsanwältin Isolde Schulze, Flensburg

Das dänische Parlament hat am das neue Jahresabschlussgesetz (\arsregnskabslov) verabschiedet, das für Wirtschaftsjahre gilt, die ab dem beginnen.

Sinn und Zweck der Neuregelung ist, dass dänische Unternehmen ihre Jahresabschlüsse nach den gleichen Standards wie ausländische Unternehmen aufstellen können. Bilanzierende Unternehmen sollen einen sog. ”\Arsrapport” ausarbeiten, bestehend aus dem Jahresabschluss, der Erklärung der Geschäftsleitung zur Rechtmäßigkeit des aufgestellten Jahresabschlusses, Bestätigungsvermerk, Lagebericht sowie eventuell ergänzenden Erläuterungen. Er soll verstärkt den wirklichen Wert des Unternehmens darstellen, während nach den alten Rechnungslegungsgrundsätzen nur die historischen Daten aufbereitet wurden.

Mit der Änderung erfolgt eine deutliche Anpassung in Richtung IAS-Standards.

I. Die wichtigsten Änderungen

Mit dem Gesetz werden alle Rechnungslegungsvorschriften in einem Gesetz zusammengefasst. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Firmenwert, Ingangsetzungskosten und andere immaterielle Wirtschaftsgüter sollen als Aktiva ausgewiesen und über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben werden, maximal über 20 Jahre;

  • Sachanlagen und gewisse Finanzanlagen sollen...

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