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Einkommensteuer; | Bauabzugssteuer - Bemessungsgrundlage bei ausländischen Leistenden (§§ 48 ff. EStG)
Gemäß § 48 Abs. 3 EStG ist Bemessungsgrundlage für die Abzugssteuer das Entgelt zuzüglich der USt. Erbringt ein ausländischer Unternehmer eine Bauleistung, ist gem. § 13b UStG der Auftraggeber (Leistungsempfänger) Schuldner der USt. Diese USt ist somit nicht Teil des Entgelts. Aufgrund der ausdrücklichen Regelung in § 48 Abs. 3 EStG ist sie aber Teil der Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug ().