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Organisation und Überwachung in der schweizerischen Aktiengesellschaft
Wenn ein deutsches Unternehmen in der Schweiz eine Tochter- oder Beteiligungsgesellschaft betreiben möchte, sei es im Wege der Neugründung oder im Wege des Erwerbs einer bestehenden Gesellschaft, so ist stets die Frage nach der Rechtsform mit zu beachten. Für die Wahl der einen oder anderen Rechtsform gibt es eine Vielzahl von Gesichtspunkten, denen je nach Lage des Einzelfalls eine unterschiedliche Bedeutung beizumessen ist. Neben betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten sind von juristischer Seite aus insbesondere folgende Problemkreise von Bedeutung:
die Art und Stellung der Unternehmensleitung und ihre Gestaltungsmöglichkeiten;
die Gesellschafterrechte, die mit den jeweils unterschiedlichen Kapitalbeteiligungsverhältnissen verbunden sind, und
die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Willensbildung in der Gesellschafter- bzw. Aktionärsversammlung.
Im Folgenden erfolgt eine Betrachtung des erstgenannten Problemkreises, der sich auf die schweizerische Aktiengesellschaft beschränkt.
Wenn man das schweizerische und das deutsche Organisationssystem der Aktiengesellschaft miteinander vergleicht, gehen die Vorstellungen und Grundsätze über die Art undS. 1016 Weise der Leit...