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IWB Nr. 24 vom Seite 1233 Fach 5 Belgien Gr. 3 Seite 62

Das belgische Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge

RA Dr. Volker Behr, Bochum und Maître Christoph Kocks, Brüssel

Öffentliche Aufträge sind solche, die von einer Behörde oder einem Unternehmen der öffentlichen Hand, aber auch bestimmten privaten Versorgungsunternehmen zur eigenen Bedarfsdeckung vergeben werden. Für die Vergabe gilt in der gesamten Europäischen Union der gemeinschafts-rechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung, so dass sich grundsätzlich auch jedes deutsche Unternehmen in Belgien um solche Aufträge bewerben kann.

I. Allgemeines

Anders als in Deutschland ist das Vergaberecht in Belgien nicht erst auf der Ebene von Verwaltungsvorschriften (hier: VOB/A bzw. VOL/A) geregelt, sondern die wichtigsten Grundsätze werden bereits durch formelle Gesetze normiert. Grundlegend ist dabei das Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe und bestimmte Aufträge für Baugewerke, Lieferungen und Dienstleistungen (im Folgenden kurz GAV) v. (veröffentlicht in Moniteur Belge/Belgisch Staatsblad v. ). In dessen erstem Buch ist das allgemeine Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen geregelt, wohingegen das zweite Buch unter Umsetzung der europäischen Sektorenrichtlinie (90/531/EWG) Abwicklungen bei der Auftragsvergabe in den Bereichen Wasser- und Energieversor...

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