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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 5 KR 119/08

Leitsatz

Leitsatz:

Rechtshängigkeitszinsen im Sinne von § 291 BGB sind grundsätzlich keine modifizierten Verzugszinsen im Sinne des § 288 BGB. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAD-73096

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 14.01.2010 - L 5 KR 119/08

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