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International relevante Aspekte des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002
Nach vielen Änderungen noch kurz vor Verabschiedung hat das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 den Deutschen Bundestag am und den Deutschen Bundesrat am passiert. Mit der Bekanntgabe am (BGBl 1999 I S. 402) treten die beschlossenen Änderungen größtenteils mit Wirkung ab dem in Kraft. Nachfolgend werden die aus unserer Sicht bedeutsamsten Neuregelungen im Bereich des internationalen Steuerrechts dargestellt und kommentiert. Darüber hinaus soll ein kurzer Überblick über die für international tätige Unternehmen relevanten Aspekte der am veröffentlichten ”Brühler Empfehlungen” gegeben werden.
I. Neuregelungen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002
1. Einschränkung der Verlustverrechnung
Die Einschränkung der Verlustverrechnung durch § 2 Abs. 3 EStG betrifft nicht nur beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, sondern auch ausländische Kapitalgesellschaften, die im Inland über Grundbesitz verfügen. Sofern der Grundbesitz keiner inländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist, stellen die laufenden Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar, während eine spätere Veräußerung des Grundstücks aufgrund der Fiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2f EStG zu gewerblichen Ein...