Die Veröffentlichung von Transparenzberichten für Pflegeheime verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. Insbesondere ist der normativ wirkende Abschluss der in der Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a S. 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger Prüfergebnisse in der stationären Pflege (Pflege-Transparenzvereinbarung stationär - PTVS) durch die Ermächtigung in § 115 Abs. 1a S. 6 SGB XI gedeckt. Diese Regelungen greifen weder in das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG noch in das aus Art. 14 Abs. 1 GG ein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAD-72992
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LSG Sachsen, Beschluss v. 24.02.2010 - L 1 P 1/10 B ER
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