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LSG Sachsen Urteil v. - L 3 AL 89/08

Leitsatz

Leitsatz:

Die Zulassung von Weiterbildungsmaßnahme und Maßnahmeträger ist eine Förderungsvoraussetzung. Ohne diese Zulassungen ist eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nicht förderungsfähig. Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns erfolgt sein. Sie kann nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
QAAAD-72937

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Sachsen, Urteil v. 27.08.2009 - L 3 AL 89/08

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