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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 39/09

Leitsatz

Leitsatz:

Sind die Voraussetzungen einer Ausnahmeindikation für die Versorgung mit Zahnimplantaten (§ 28 Abs 2 Satz 9 SGB V iVm der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung) erfüllt, hat der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung dem Versicherten auch eine professionelle Reinigung der Implantate zu gewähren, wenn diese medizinisch notwendig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAD-72698

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 27.05.2010 - L 5 KR 39/09

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