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Dividendenzahlungen aus Frankreich — Renditewirkungen des „Avoir fiscal” im Halbeinkünfteverfahren
I. Problemstellung
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich ermöglicht eine grenzüberschreitende Anrechnung französischer Körperschaftsteuer (Avoir fiscal) für deutsche Aktionäre. Die Dividenden französischer Aktiengesellschaften werden in der Folge mit dem persönlichen Steuersatz des deutschen Anteilseigners belastet. Bei Auslandsdividenden anderer Staaten erfolgt keine grenzüberschreitende Anrechnung der Körperschaftsteuer, so dass es zu einer wirtschaftlichen Doppelbelastung kommt.
Mit dem Steuersenkungsgesetz wird das deutsche Vollanrechnungsverfahren für Dividenden durch das Halbeinkünfteverfahren abgelöst. Dividenden unterliegen nur noch zur Hälfte der persönlichen Einkommensteuer. Andererseits wird die Vorbelastung mit 25 % Körperschaftsteuer definitiv. Fraglich ist nun das Zusammenwirken des Anrechnungsverfahrens aufgrund des DBA zwischen Deutschland und Frankreich einerseits und des „nationalen„ Halbeinkünfteverfahrens andererseits. Der Beitrag diskutiert mehrere Lösungswege und ihre Steuer- und Renditewirkung. Zuvor wird die Funktion des „Avoir fiscal„ erläutert.S. 10
II. „Avoir fiscal„ — Rechtliche Grundlagen
Nach dem DBA zwischen Deutschland und Fra...