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IWB Nr. 9 vom Seite 433 Fach 3 Deutschland Gr. 2 Seite 890

Betriebsausgaben bei DBA-Schachteldividenden

Dr. Justus Fischer-Zernin, M. Int. Law, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hamburg

I. Neuregelung der Neuregelung

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde der neue § 8b Abs. 7 KStG eingeführt. Die Vorschrift befasst sich mit Betriebsausgaben in Zusammenhang mit Dividenden deutscher Kapitalgesellschaften aus Auslandsbeteiligungen, wenn diese Dividenden nach DBA oder aufgrund von Vorschriften des deutschen Steuerrechtes von der Körperschaftsteuer befreit sind. Es galt zunächst die Fiktion, dass 15 % des Dividendenbetrages in Deutschland als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben i. S. des § 3c EStG anzusehen waren.

Diese Regelung ist auf vielfältige Kritik gestoßen; ein wesentlicher Einwand war, dass sie gegen Artikel 4 Abs. 2 der EU-Mutter-Tochter Richtlinie verstoße, die bei solchen Schachteldividenden innerhalb der EU ein Betriebsausgaben-Abzugsverbot als Pauschalregelung von maximal 5 % gestattet.

Mit dem Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde § 8b Abs. 7 KStG daher neu gefasst; die neue Vorschrift gilt rückwirkend, d. h. auch für das Veranlagungsjahr 1999. Mit (IV D 3 — S 1300 — 217/99) hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur Anwendung des § 8b Abs. 7 KStG in der nunmehr ab dem Veranlagungsjahr 1999 geltenden Fassung mitgeteilt.

II. Welche Dividenden sind erfasst?

§ 8b Abs. 7 KStG kommt auf alle Auslandsdividenden inländ...

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