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Das SteVAG und die Dokumentation von Verrechnungspreisen — Entwurf der Rechtsverordnung im Sinne des § 90 Abs. 3 AO-E
Der Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes (SteVAG), der auch die Änderungen der Abgabenordnung zu den Themen Dokumentation und Strafzuschläge bei Verrechnungspreisen enthält, ist nach wie vor heftig umstritten (siehe zum Problembereich Dokumentation/Strafzuschläge Kroppen/Rasch, IWB · Aktuell, IWB 21/2002, S. 1035 f.; dies., 11 Transfer Pricing Report, S. 885 ff.; dies., Tax Notes International 2002, S. 666 ff.; Rasch/Roeder, 11 Transfer Pricing Report, S. 731 ff. sowie Baumhoff, IStR 2003, S. 1 ff.). Am 21. Februar hat der Bundestag dem Gesetz in 2. und 3. Lesung (siehe BT-Drucks. 15/119 und 15/287 in der vom Finanzausschuss veränderten Fassung; BT-Drucks. 15/480 sowie Plenarprotokoll 15/29, S. 2243, 2248) zugestimmt. Der Bundesrat hat jedoch in seiner Sitzung vom 14. März dem SteVAG die Zustimmung verweigert (vgl. BR-Drucks. 120/03). Daraufhin hat die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen (Drucks. 65/03).
Ungeachtet dieser Ungewissheit arbeitet das BMF an dem Entwurf einer Rechtsverordnung bezüglich ”Art, Inhalt und Umfang der zu erstellenden Aufzeichnungen”. § 90 Abs. 3 Satz 5 AO-E enthält die Ermächtigung zum S. 250 Erlass dieser Rechtsverord...