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Schadensersatzrecht; | Verzugsschaden wegen entgangener Möglichkeiten zur Aktienspekulation
Mit hat der BGH dem Schadensersatzanspruch eines Gläubigers stattgegeben, der geltend machte, aufgrund des Verzugs mit der Begleichung fälliger Forderungen habe er diese Beträge nicht in Aktien investieren können, so dass ihm ein Kursgewinn entgangen sei. Angesichts der heute auch im privaten Bereich verbreiteten Anlage in Aktien sei ein entsprechender Schaden vorhersehbar. Eine entsprechende Vorabinformation des Schuldners über den Erwerb der Aktien zu Spekulationszwecken ist nicht erforderlich. Ebenso wenig ist der Gläubiger verpflichtet, die von ihm geplante Investition bis zum Erhalt der geschuldeten Mittel über eine Kreditaufnahme zu finanzieren.