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OFD Frankfurt/M. 11.01.2002 S 7423 A 1 St I 22

Umsatzsteuer; | 1-DM-Goldmünze (§ 25c UStG)

Goldmünzen zählen nur dann zum Anlagegold, wenn sie die in § 25c Abs. 2 Nr. 2 UStG genannten Bedingungen erfüllen. Welche Goldmünzen als steuerbefreites Anlagegold gelten, wird in einer jährlich neu aufgelegten Liste der EG-Kommission verzeichnet und in Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften (ABl EG) veröffentlicht. Einem Unternehmer ist es unbenommen, die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Umsätzen mit Goldmünzen, die nicht in der Liste enthalten sind, im Einzelfall in geeigneter Form nachzuweisen. Im Laufe des Jahres 2001 wurde von der Deutschen Bundesbank eine 1-DM-Goldmünze herausgegeben. Diese Münze kann in das Verzeichnis der Europäischen Kommission für das Jahr 2002 nicht aufgenommen werden, da sie am beurteilungsrelevanten Stichtag () noch nicht im Handel war. Für die Jahre 2001 ...

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