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IWB Nr. 14 vom Seite 641 Fach 3a Gr. 1 Seite 1048

BFH-Vorlagebeschluss zur Vereinbarkeit des Betriebsstättensteuersatzes mit Europäischem Gemeinschaftsrecht

Vorlagebeschluss I R 31/01 des BFH an den
§ 23 Abs. 2 und 3 KStG 1994, Art. 52 i. V. mit Art. 58 EGV
Vorinstanz: (EFG 2001, S. 651;
s. IWB 2001, F. 3a Rechtsprechung Gr. 1 S. 953 ff.)

Dem EuGH werden zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfragen vorgelegt:

1. Ist Art. 52 i. V. mit Art. 58 EGV dahingehend auszulegen, dass es gegen das Recht auf freie Niederlassung verstößt, wenn der von einer ausländ. EU-Kapitalgesellschaft im Jahr 1994 durch eine Zweigniederlassung in Deutschland erzielte Gewinn einer deutschen Körperschaftsteuerbelastung von 42 v. H. (= sog. Betriebsstättensteuersatz) unterliegt, obwohl

  • der Gewinn nur mit 33,5 v. H. deutscher Körperschaftsteuer belastet worden wäre, wenn eine in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Tochterkapitalgesellschaft der ausländ. EU-Kapitalgesellschaft ihn erzielt und bis zum Ablauf des voll an die Muttergesellschaft ausgeschüttet hätte,

  • der Gewinn zwar zunächst mit deutscher Körperschaftsteuer i. H. von 45 v. H. belastet worden wäre, wenn die Tochterkapitalgesellschaft ihn bis zum Ablauf des thesauriert hätte, sich die Körperschaftsteuerbelastung aber im Fall einer vollständigen Ausschüttung nach dem nachträglich auf 30 v. H. vermindert hätte?

2. Muss der Betriebsstät...

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