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LSG Hessen Urteil v. - L 8 KR 168/09

Leitsatz

Leitsatz:

Die Regelung des § 2 Abs. 1 ArEV nimmt zusätzliches Arbeitsentgelt, das nach § 40 Abs. 2 EStG pauschal versteuert werden kann, von dem zu verbeitragenden Arbeitseinkommen heraus. Damit soll ein erhöhter Verwaltungsaufwand in den Betrieben bei der Aufzeichnung und Erfassung der gewährten Vorteile für die Zwecke der Sozialversicherung vermieden und die Vereinfachung bei der Steuererhebung auch für die Sozialversicherung erhalten werden(hier zur Beitragsfreiheit der Abgabe von Restaurant-Schecks bzw. Essensmarken an die Arbeitnehmer). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
VAAAD-71518

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 27.05.2010 - L 8 KR 168/09

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