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LSG Hessen Beschluss v. - L 7 AS 166/09 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Der Leistungsausschluss für Ausländer nach § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II hat Vorrang gegenüber dem fiktiven Erwerbsunfähigkeitsausschluss nach § 8 Abs. 2 SGB II. Er ist jedenfalls bei wirtschaftlich inaktiven Unionsbürgern europarechtskonform, wenn keine Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt besteht, und er führt gleichzeitig zu einem Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
TAAAD-71455

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Beschluss v. 14.10.2009 - L 7 AS 166/09 B ER

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