Es besteht Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel NovoSeven im Seltenheitsfall (hier Gardner-Diamond-Syndrom) in zulassungsüberschreitender Anwendung (Off-Label-Use) für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Ist wegen der Seltenheit der Krankheit und der Symptome ein Behandlungserfolg durch andere Ärzte nicht wiederholbar, kann Leistungspflicht auch für einen bloßen Therapieversuch bestehen, wenn eine schwerwiegende, latent lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt, für die Behandlungsalternativen nicht bekannt sind, wenn der Therapieansatz wissenschaftlich begründet ist und die Risiken der Nichtbehandlung die einer Behandlung überwiegen.
Tatbestand
Fundstelle(n): YAAAD-71180
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.04.2010 - L 1 KR 68/08
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