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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 4 R 235/05

Leitsatz

Leitsatz:

Es liegen auch unter Berücksichtigung des Gutachtens von Prof. Dr. H-J W und Dr. M keine neuen tatsächlichen Erkenntnisse vor, welche eine erneute Vorlage der Frage, ob § 7 Abs. 1 AAÜG mit dem Grundgesetz vereinbar ist, an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG rechtfertigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-71032

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 20.01.2010 - L 4 R 235/05

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