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Einkommensteuer; | Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei bei einem Maler (§§ 2, 18 EStG)
Ein Kunstmaler kann sich auch dann noch mit Gewinnerzielungsabsicht betätigen, wenn er innerhalb eines Zeitraums von 18 Jahren nur in drei Jahren Gewinne erzielt hat, aufgrund der Entwicklung in den Folgejahren jedoch in einem überschaubaren Zeitraum mit einem Totalgewinn gerechnet werden kann. Im Streitfall handelt es sich um einen Künstler, der zu den 100 berühmtesten Malern Deutschlands gehört und sich nicht zuletzt durch eine hohe Zahl von Einzel- und Gruppenausstellungen im In- und Ausland seit 40 Jahren einen Namen gemacht und eine professionelle Vermarktung seiner Bilder nachgewiesen hat ().