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LSG Bayern Beschluss v. - L 7 AS 563/09 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten ist nicht statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes die Wertgrenze in Höhe von 750,- Euro gemäß § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 in Verbindung mit § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG nicht erreicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
JAAAD-70268

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Bayern, Beschluss v. 10.12.2009 - L 7 AS 563/09 B PKH

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