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LSG Bayern Urteil v. - L 2 P 50/08

Leitsatz

Leitsatz:

Es ist nicht nachvollziehbar, wenn zu der mundgerechten Zubereitung des Mittagessens, für die ein Sachverständiger 6 Minuten für angemessen hält, noch weitere 15 Minuten für die Nahrungsaufnahme selbst hinzu kommen sollen, weil wegen eines ausgeprägten Misstrauens der Pflegebedürftigen, man serviere ihr vergiftetes Essen, eine Person beim Essen dabei sitzen und sie zum Essen auffordern muss. Dies ist keine Tätigkeit, die die Pflegeperson derart bindet, dass sie nebenbei nichts anderes machen könnte. Beispielsweise könnte sie zugleich selbst essen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-70174

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 28.10.2009 - L 2 P 50/08

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