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LSG Bayern Urteil v. - L 4 KR 107/08

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Rheopheresebehandlung bei trockener Maculaschädigung zählt auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu den von den Krankenkassen zu erbringenden Leistungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-70137

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 08.10.2009 - L 4 KR 107/08

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