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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 3189/09

Leitsatz

Leitsatz:

Die Regelung in § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I ist auch in den Fällen Rechtsgrundlage für die Rückforderung einer Vorschussleistung, in denen die Anrechnung des die endgültige Rentenhöhe nicht übersteigenden Vorschusses nach § 42 Abs. 2 Satz 1 SGB I versehentlich unterblieben ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-69795

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.05.2010 - L 11 R 3189/09

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