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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 U 2682/09 B

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der erfolgreichen Beschwerde im Beschwerdeverfahren eines Sachverständigen gegen einen Ordnungsgeldbeschluss ist die Staatskasse Kostenschuldner. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAD-69698

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 23.07.2009 - L 10 U 2682/09 B

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