Grunderwerbsteuerpflicht durch Anteilsvereinigung an einer insolventen GmbH
Leitsatz
Der Erwerb sämtlicher Anteile einer insolventen GmbH, die Grundbesitz haltend hinsichtlich eines Betriebsgrundstücks unter
Zwangsverwaltung steht, ist gem. § 1 Abs. 3 GrEStG auch dann grunderwerbsteuerpflichtig, wenn vorgetragen wird, es habe Einigkeit
bestanden, dass das Grundstück der GmbH nicht mehr zur Verfügung stehen und verwertet werden sollte. Der Verlust der Verfügungsbefugnis
der GmbH als Insolvenzschuldnerin ändert nichts daran, dass ihr grunderwerbsteuerlich das Grundstück nach wie vor zuzurechnen
ist.
Fundstelle(n): EAAAD-68658
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Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 31.01.2011 - 8 V 3297/10 GrE
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