Voraussetzungen des Abzugs von Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Leitsatz
Nimmt ein GmbH-Gesellschafter bei der GmbH ein Darlehen auf, um damit Beiträge zu Lebensversicherungen zu finanzieren, die
wiederum als Sicherheit für den Erwerb einer Immobilie durch die GmbH dienen, sind die vom Gesellschafter an die GmbH zu entrichtenden
Schuldzinsen für das Darlehen keine Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2011 S. 8 Nr. 29 DStRE 2011 S. 1185 Nr. 19 EFG 2011 S. 1054 Nr. 12 EStB 2011 S. 415 Nr. 11 BAAAD-68646
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 02.02.2011 - 2 K 287/07
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