Umsatzgrenze für die Anwendung von USt-Durchschnittssätze bei
Unternehmensgründung
Leitsatz
1. Im ersten Kalenderjahr der
unternehmerischen Betätigung eines zuvor beamteten Notars ist hinsichtlich der
für die Anwendung der Umsatzsteuerdurchschnittsätze maßgeblichen Umsatzgrenze
der voraussichtliche Umsatz dieses Jahres maßgebend.
2. Diese Auslegung ist nach dem Sinn
des § 23 UStG i. V. m. § 69 UStDV geboten. Die Vorschriften sollen – wie
sich aus der Umsatzgrenze in § 69 Abs. 3 UStDV ergibt – nur für kleinere
Unternehmen gelten. Mit diesem Sinn wäre es unvereinbar, wenn die Vorschrift im
Fall der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit im ersten Kalenderjahr
unabhängig von der in § 69 Abs. 3 UStDV vorgesehenen Umsatzgrenze anwendbar
wäre.
Fundstelle(n): MAAAD-68638
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.01.2011 - 14 K 4140/10
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