Rechtsschutzwahrende Auslegung eines Vorgehens gegen die Einspruchsentscheidung gegenüber der Behörde
keine abweichende Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei Aufnahme des Kindes im Haushalt der Großmutter
Leitsatz
1. Ein bei der Behörde gegen die Einspruchsentscheidung eingelegter „Widerspruch” eines nicht von einem Steuerberater oder
Rechtsanwalt vertretenen Kindergeldberechtigten kann als Klage gegen den ablehenden Kindergeldbescheid auszulegen sein, wenn
sich aus dem Schreiben ergibt, dass eine rechtliche Überprüfung der Einspruchsentscheidung begehrt wird.
2. Ist das Kind in den Haushalt seiner Großmutter aufgenommen, kann für den Kindergeldanspruch keine abweichende Berechtigtenbestimmung
zugunsten eines Elternteils getroffen werden, in dessen Haushalt das Kind nicht aufgenommen ist.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.