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FG München Urteil v. - 10 K 3172/09

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 2, EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3

Kindergeld

keine Berücksichtigung von Beiträgen zur privaten Altersvorsorge und zur Privathaftpflicht-, Hausrats- und Rechtsschutzversicherung bei der Grenzbetragsberechnung für behinderte Kinder

Leitsatz

Bei der Grenzbetragsberechnung nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG sind Beiträge zur privaten Altersvorsorge des gesetzlich rentenversicherten Kindes und Beiträge zur Privathaftpflicht-, Hausrats- und Rechtsschutzversicherung nicht zu berücksichtigen, da es sich insoweit um keine typischerweise auf die Behinderung zurückzuführenden unabwendbaren Aufwendungen handelt, sondern um Kosten, die auf eine freie Willensentscheidung des Kindes zurückzuführen sind und gewöhnlicher Weise auch bei nicht behinderten Personen, die eine entsprechende Absicherung wünschen, anfallen

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-68618

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 21.10.2010 - 10 K 3172/09

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