Kein Kindergeldanspruch bei mangelndem Nachweis eines Inlandswohnsitzes des Kindergeldberechtigten
Leitsatz
Ein Kindergeldanspruch wird zu Recht mangels Nachweises eines Inlandswohnsitzes des Kindergeldberechtigten versagt, wenn der
Kindergeldberechtigte zwar einen Mietvertrag und eine Meldung beim Einwohnermeldeamt für eine Inlandswohnung nachweisen kann,
sich aufgrund der tatsächlichen Umstände aber erhebliche Zweifel daran ergeben, dass der Kindergeldberechtigte die Wohnung
tatsächlich als Bleibe ständig benutzt oder mit einer gewissen Regelmäßigkeit aufgesucht hat (hier: Anhaltspunkte für Arbeitstätigkeit
im Ausland, mögliche Nutzung der Wohnung durch andere Familienangehörige, Anhaltspunkte für einen Lebensmittelpunkt im Ausland).